Auf Antrag der Linksfraktion hat der Senat gestern im Haushaltsausschuss der Bürgerschaft den aktuellen Stand zum Elbtower dargestellt. Überraschend hat der Senat die Voraussetzung für die Ausübung seines Wiederkaufsrechts im Insolvenzfall geschaffen. Bis zum 31.01.2025 kann er nun das Wiederkaufsrecht ausüben.
Im Februar hatte der Senat im Ausschuss noch erklärt, das Wiederkaufsrecht erst androhen zu wollen, wenn keine „Lösung auf der privatwirtschaftlichen Ebene“ gefunden wird (S. 10, Protokoll Haushaltsausschuss vom 9.2.24). Gestern wurde als Begründung eine „denkbare logische Lücke“ angeführt, wonach der Insolvenzverwalter das Grundstück ohne Zustimmung der Stadt weiterverkaufen könne. In dem gerade laufenden Verkaufsprozess durch den Insolvenzverwalter ist der Senat nach eigenen Angaben bei der Auslobung eingebunden, betont aber gleichzeitig, dass es sich um ein rein privatwirtschaftliches Projekt handle. Wie lange der Verkaufsprozess dauere, ob er bis zum 31.1.25 abgeschlossen sei, weiß der Senat nicht.
„Hü und Hott beim Senat. Einerseits simuliert er Handeln, andererseits hat er keinen wirklichen Plan. Nun heißt es, das Wiederkaufsrecht solle ausgeübt werden, wenn es keine akzeptablen Käufer*innen gebe. Ob bis Anfang 2025 geklärt ist, wer als Käuferin in Betracht kommt, steht aber noch in den Sternen. Der Senat kann nicht überzeugend darlegen, weshalb es bei dem angeblich so tollen und knüppelharten Kaufvertrag möglich sein soll, ohne Zustimmung der Stadt den Elbtower weiterzuverkaufen. Wozu hat der Senat sich eigentlich eine Millionen Euro teure Rechtsberatung geleistet? Das ganze Gebaren wirkt wie ein hilfloses Stochern im Nebeln, immer in der Hoffnung, dass keine*r sieht, was SPD und Grüne hier angerichtet haben“, sagt Heike Sudmann, stadtentwicklungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft.