Die aktuelle Antwort des Senats auf eine Anfrage der Linksfraktion bestätigt weitere Probleme der U5-Planung. Am Hauptbahnhof Nord liegen die Bahnsteigbreiten bei knapp drei Metern. Schon die Machbarkeitsuntersuchung der Hochbahn aus dem Jahr 2019 kritisiert die Situation am Hauptbahnhof Nord aufgrund des Platzbedarfs und der Fluchtmöglichkeiten im Notfall als „äußerst kritisch“*.
Wie breit die Bahnsteige für den Spitzenwert von über 9.000 Fahrgäste pro Stunde sein müssten, will der Senat heute nicht sagen (Nr. 13 der Anfrage). Die Hochbahn-Untersuchung sprach von 4,5 Metern Breite als Regelfall. Wenig auskunftsfreudig ist der Senat auch bei der Frage nach der Dauer der offenen Baugrube für die geplante Doppelhaltestelle der U5/U1 am Stephansplatz.
Dazu Heike Sudmann, verkehrspolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke in der Hamburgischen Bürgerschaft: „Schönfärberei betreibt der Senat bei der Frage, wie lange die offene Baugrube zwischen Stephansplatz und Dammtor für die Doppelhaltestelle U1/U5 den Straßenverkehr behindert. Die Begrenzung auf ein ‚minimal notwendiges Maß‘ sieht beim U5-Bauabschnitt zwischen Stadtpark und Jarrestraße so aus, dass aus acht Jahren offene Baugrube vier Jahre werden – für die Hamburger*innen ist das kein wirklicher Trost.
Es zeigt sich: Der Senat will trotz aller Probleme bei der U5 unverdrossen mit dem Kopf durch die Wand. Dieses Prinzip hilft im Notfall den Fahrgästen in der Haltestelle Hauptbahnhof Nord nicht. Derartig schmale Bahnsteige sind unter Sicherheitsaspekten äußerst kritisch, wie schon die Machbarkeitsuntersuchung der Hochbahn feststellt. Ob diese Haltestelle die gewünschte Zunahme der Bahnnutzer*innen in den 2040er Jahren so überhaupt verkraften kann, ist mehr als fraglich. Selbst der Klimabeirat des Senats hatte schon kritisiert, dass der Senat keine Alternativen zur U5 geprüft hat. Wir sehen jetzt schon, an wie vielen Stellen sich diese sture Haltung des Senats rächt“.
- Unsere Anfrage (Drs.23/411) ist hier als PDF.
* Hamburger Hochbahn, 2019: „U-Bahn Netzerweiterung Abschnitt U5 Mitte Machbarkeitsuntersuchung“ S. 108: „Die bestehenden Bahnsteige besitzen eine Breite von max. 3,0 m. Gemäß den Planungsrandbedingungen für diese Machbarkeitsuntersuchung beträgt die Mindestbreite 4,5 m (Regelfall). Hinzu kommt, dass der Platzbedarf sowohl für die Entrauchung als auch Entfluchtung für die zukünftig zu erwartenden Fahrgastmengen als äußerst kritisch zu bewerten ist. Dies bezieht sich neben der Bahnsteigbreite insbesondere auch auf die Treppenanlagen.“