Das Hamburger Abendblatt berichtet über Verkaufspläne für den Elbtower. Das Ziel sei, „den Elbtower so schnell und teuer wie möglich zu verkaufen“, wird ein Insolvenzverwalter zitiert. Ein schneller Verkauf ist allerdings nicht möglich: Der Grundstückskaufvertrag regelt, dass bis ein Jahr nach Fertigstellung das Grundstück nicht weiterverkauft werden darf (§ 16.1.2) und dass auch ein „Kontrollwechsel“ bei der Gesellschafterin ausgeschlossen ist (§ 16.2.4). In einer Anfrage der Linksfraktion (Drucksache 22/14160, Nr. 1) hat der Senat bestätigt, dass diese Verfügungsbeschränkungen weiterhin gelten. Nur wenn der Senat zustimmt, kann also ein Weiterverkauf stattfinden.
„Sicherlich gibt es in der Immobilienwelt noch mehr Spekulant*innen und Glücksritter*innen wie René Benko, die den Elbtower nur für ihre Zwecke nutzen wollen. Deshalb muss der Senat die Zustimmung zu einem spekulativen Weiterverkauf oder zu einem überhöhten Preis verweigern. Der Senat steht in der Verantwortung. Jeder Versuch seinerseits, mit einem schnellen Weiterverkauf das Problem Elbtower wenigstens bis zur Bürgerschaftswahl von der Backe zu bekommen, muss verhindert werden“, sagt Heike Sudmann, stadtentwicklungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft.
Gut gemacht!
Götz