Die Corona-Krise ist eng mit der Frage nach bezahlbarem Wohnraum verknüpft. Durch die Pandemie am stärksten gefährdet sind diejenigen, die beengt wohnen, die in Notunterkünften oder auf der Straße leben müssen. Viele, die eine Wohnung haben, verlieren ihre Jobs, sind in Kurzarbeit oder bekommen als Selbstständige keine Aufträge mehr. Damit stellt sich oft die Frage, von welchem Geld die Miete gezahlt werden soll. Welche Szenarien sind zu erwarten, was macht die Stadt bisher und was sind linke Forderungen? Um diese Fragen geht es in einer Analyse des wissenschaftlichen Mitarbeiters in der Hamburger Bürgerschaftsfraktion DIE LINKE, Michael Joho.
- Siehe auch: Antrag: Mieter*innenschutz unter Corona
Die Wohnmisere wird sich weiter verschärfen
Michael Joho über Auswirkungen der Corona-Krise (Erstveröffentlichung auf der Homepage der Bürgerschaftsfraktion DIE LINKE)
1. Dimensionen der Betroffenheit durch die Coronakrise
Unabhängig von der Zahl der mit dem Covid-19-Virus infizierten und der daran oder damit verstorbenen Menschen (und das waren laut Senatsangaben vom 17. Mai 5.029 positiv getestete und 232 verstorbene Personen) haben wir es kurz- und mittelfristig mit einer enormen sozialen Herausforderung zu tun.1
Besonders betroffen sind seit Anbeginn der Pandemie vor allem Menschen in prekären Verhältnissen, also die mindestens 2.000 Obdachlosen ohne jegliche persönliche Rückzugsmöglichkeit und die rund 31.500 Wohnungslosen, die unter teilweise höchst beengten Verhältnissen leben müssen. Nicht zufällig hatte »fördern & wohnen« schon im März 2020 prognostiziert, dass die Corona-Infektionsrate auf mindestens 20% (= 6.300 Infizierte) hinauslaufen könnte.2 Ähnliche Dimensionen zeichnen sich im Übrigen für stationäre Einrichtungen ab. Dass »inzwischen jedes fünfte Pflegeheim der Stadt Covid- 19-Erkrankte hat, besorgt die Gesundheitssenatorin«, berichtete Die Welt Mitte April.3 Zwei Wochen später waren bereits »mehr als 300 Infektionsfälle aus Hamburgs Pflegeheimen bekannt«.4 Laut Erhebung des Robert Koch-Instituts von Anfang Mai sind von den etwa 7.000 Coronatoten deutschlandweit mindestens ein Drittel in Pflegeheimen und anderen Betreuungseinrichtungen verstorben.5 Die Wohnverhältnisse sind also ein entscheidender Faktor für die Ausbreitung der Coronapandemie.
Doch wir sind erst am Anfang der sozialen Krise, auch der schweren Rezession, die sich nach übereinstimmender Meinung abzeichnet. Joachim Bischoff und Bernhard Müller sprechen bereits vom »schlimmsten wirtschaftlichen Abschwung seit der Großen Depression« ab 1929 und prognostizieren u.a. einen Rückgang der Bautätigkeit, was die Probleme auf dem Wohnungsmarkt verschärfen würde.6 Infolge der Umsatzeinbrüche ab dem 11.3. (dem Ausgangspunkt für Laden- und Einrichtungsschließungen usw.) sind alleine bis zum 7.4. rund 36.000 Anträge auf Coronasoforthilfe eingegangen.
»Zwei Drittel der Antragsteller seien Solo-Selbstständige«, so Finanzsenator Andreas Dressel. »Es gehe unter anderem um mehr als 6.000 Künstler, etwa 3.300 Gastronomiebetriebe und fast 3.000 Einzelhandelsgeschäfte.«7 Am 4.5. twitterte Finanzsenator Andreas Dressel diese Daten: »Bis heute Nachmittag hat unsere Förderbank IFB 382.266.978 € bewilligt (entspricht 39.486 Anträgen). Von den 54.840 Anträgen sind aktuell noch 15.354 in der Prüfung. Registrierte Antragsteller 76.315.«8 Am 18.5. gab der Senat diese Zahlen bekannt:
»Bis heute konnten über 47.000 Anträge bearbeitet und ausgezahlt werden. Über 440 Mio. Euro an Fördergeldern wurden ausgezahlt und damit die Menschen und Unternehmen der Stadt unterstützt. Die Summe der Bewilligungen liegt bereits bei über 460 Mio. Euro, davon über 278 Mio. Euro aus Bundesmitteln (60%) und über 185 Mio. Euro aus Landesmitteln (40%). Ein Großteil der Anträge kommt von Solo-Selbständigen (rd. 68%) und Kleinstunternehmen mit einer Größe von 1-5 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (rd. 23%). Bei der Branchenzuordnung liegen die Bereiche Kreativwirtschaft/Kunst/ Kultur (rd. 10.400 Anträge) und Gastronomie (rd. 5300 An- träge) vorne.«9
Die Auswirkungen auf dem Arbeitsmarkt sind fatal: Ende April 2020 gab es in Hamburg 77.518 (= 7,3%) gemeldete Arbeitslose, knapp 11.000 mehr als im Monat zuvor und fast 15.000 mehr als im Vergleichsmonat April 2019.10 Die Arbeitslosigkeit hat damit den höchsten Stand seit zehn Jahren erreicht.11 Dramatisch angestiegen ist zudem die Zahl der Kurzarbeiter_innen, sie lag Ende April bei mehr als 60.000.12 Laut Information der Agentur für Arbeit hat bis Ende des Monats aber bereits ein Drittel aller hiesigen Unternehmen (= 19.235) für 272.900 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (= 26,9%) Kurzarbeit angemeldet.13 Laut Ausführungen von Sozialsenatorin Melanie Leonhard hätten bis Mitte Mai bereits 19.235 Firmen Kurzarbeit angemeldet, mehr als 14.000 Menschen müssten krisenbedingt Hartz IV beantragen, darunter etliche Freiberufler_innen und Soloselbständige, bei denen das Kurzarbeitergeld nicht reicht.14 Da die angemeldete Kurzarbeit nicht annähernd ausgeschöpft wird, ergeben sich die wahren Kurzarbeitszahlen erst in den kommenden Monaten. Nichtsdestoweniger, die Konsequenzen für zehntausende Beschäftigte sind einschneidend: Wer in die Kurzarbeit rutscht, erhält kurzfristig nur 60% des pauschalierten Nettoentgelts ausgezahlt, mit Kindern 67%. Die gleichen Werte gelten auch für Empfänger_innen von Arbeitslosengeld. Wir haben es also kurzfristig mit mehreren zehntausend Menschen zu tun, die womöglich über etliche Monate mit 60 bzw. 67% ihres letzten Nettolohnes auskommen müssen.
Auch die am 22. April beschlossenen Erhöhungen des Kurzarbeitsgeldes15 auf 70/77% nach dem vierten bzw. 80/87% nach dem 7. Monat – und alles begrenzt bis maxi- mal zum 31. Dezember 2020 – werden die sozialen Belastungen nicht wirklich abfedern. Und die langfristigen Auswirkungen sind derzeit noch gar nicht absehbar. Pessimistische Prognosen von Hamburger Experten des Euler-Hermes-Kreditversicherers sagen eine »riesige Insolvenzwelle vorher«,16 und der Direktor des Hamburger Wirtschaftsforschungsinstituts (HWWI), Henning Völpel, hält »es nicht für unrealistisch (…), dass wir in diesem Jahr noch mehr als 100.000 Arbeitslose in Hamburg haben werden«.17
Mit Blick auf die Wohnungspolitik und vor allem die von der Coronakrise betroffenen Menschen heißt das bisher Ausgeführte zusammengefasst, dass
- für mindestens 2.000 Obdachlose, die auf der Straße überleben müssen, schnellstmöglich temporäre Unterbringungskapazitäten vonnöten sind, da dauerhafter Wohnraum nicht so schnell zu finden ist;
- für rund 31.500, teilweise zusammengepferchte, der Infektion weitgehend schutzlos ausgelieferte Wohnungslose schnellstmöglich vernünftiger Wohnraum zur Verfügung gestellt werden muss;
- für die rund 16.300 Menschen, die vollstationär in Alten- und Pflegeheimen leben (Ende 2017), geprüft werden muss, ob und wie die Unterbringungsverhältnisse zu verbessern sind (indem z.B. Covid-19-Erkrankte verlässlich von den anderen Bewohner_innen getrennt werden können);
- für mehrere tausend, womöglich einige zehntausend (Solo-) Selbständige wenigstens enorme Einkommensverluste ein- getreten sind, die auch die Begleichung der Wohnkosten infrage stellen;
- für viele zehntausend Kurzarbeiter_innen in den kommenden Wochen und für 000 bis 40.000 zusätzliche Erwerbslose womöglich über das Jahresende hinaus Mieterleichterungen und Wohnraumschutz realisiert werden, die den betroffenen Haushalten das eigene Dach über dem Kopf sichern;
- für eine noch unbekannte Zahl von selbst nutzenden Eigentumswohnungsbesitzer_innen, die infolge der Coronakrise die Kredite nicht mehr bedienen können, ebenfalls der Wohnraum gesichert
In den folgenden Abschnitten erfolgt eine Konzentration vorrangig auf die Lage der Wohnungsmieter_innen.
2. Wohnungspolitische Maßnahmen von Bundesregierung und Senat
Naturgemäß standen und stehen bei einer Pandemie vorrangig gesundheitspolitische und medizinische Maßnahmen im Mittelpunkt. Die kurz-, mittel- und langfristigen Auswirkungen der Coronakrise auf die sozialen Verhältnisse, den Arbeitsplatz und das Grundrecht auf Wohnen sind allerdings für große Teile der Bevölkerung ebenfalls von existenzieller Bedeutung.18
Der Hamburger Senat und die Bundesregierung haben relativ schnell mit Maßnahmen zur temporären Entspannung auf dem Wohnungsmarkt beigetragen:
- So kündigte die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) am 3. an, für Wohnungs- und Gewerbemieter_innen der SAGA Stundungsvereinbarungen und Mieterhöhungen zunächst bis Ende April auszusetzen, fristlose Kündigungen und Zwangsräumungen sollten »vermieden« werden.
- Die Justizbehörde erklärte am 18.3., dass Zwangsräumungen und Stromsperren bis auf weiteres ausgesetzt seien. Am selben Tag erklärte die Umweltbehörde für die städtischen Strom-, Wasser- und Gasunternehmen, vorerst keine Sperren oder Mahnverfahren zu betreiben.
- Die BSW appellierte am 20.3. zusammen mit dem Bündnis für Wohnen an die gesamte Wohnungswirtschaft, auf Mieterhöhungen während der Krise zu verzichten und Mietstundungen problemlos zu ermöglichen.
- Auf Bundesebene wurde auf die prekäre Situation mit dem am 27.3. im Bundesgesetzblatt veröffentlichten »Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht« reagiert. Im Art. 240,§ 2, wird fixiert, dass Mieter_innen zwischen dem 1.4. und dem 30.6.2020 »nicht allein« wegen ausbleibender Mietzahlung gekündigt werden können, »sofern die Nichtleistung auf den Auswirkungen der Covid-19-Pandemie beruht«. Zahlungsrückstände bis zum 30.6.2022 berechtigen nicht zur Kündigung, sie können jedoch mit bis zu 4% verzinst werden. Diese Regelungen gelten nur für Verträge, die vor dem 8.3.2020 abgeschlossen wurden. Sollte sich der Zeitraum als zu kurz erweisen, kann die Aussetzung der Mietzahlung evtl. noch bis Ende Juli 2021 erweitert werden.
- Die BASFI (Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration ) erklärte am 30.3., dass bei in Not geratenen Personen (Jobverlust, Insolvenz usw.), die kein Arbeitslosen-, Kurzarbeiter- bzw. Wohngeld beziehen, ohne weitere Prüfung der Wohnungsgröße und der Vermögensverhältnisse (erklärt werden muss lediglich, dass das Eigentum »nicht erheblich« ist) die Miete für bis zu sechs Monate übernommen wird. Der Antrag auf existenzsichernde Leistungen nach SGB II oder SGBXII muss unter Verweis auf die Coronaauswirkungen zwischen dem 1.3. und dem 30.6.2020 gestellt werden. Nach einem halben Jahr können dann wieder Kostensenkungsverfahren eingeleitet werden.
- Eine weitere Regelung des vom Bundestag am 25.3. beschlossenen »Sozialschutz-Pakets« (Bundestags-Drs. 19/18107) sieht baurechtliche Vereinfachungen vor: »Baugesetzbuch und Infektionsschutzgesetz. Angesichts des ›möglichen und erforderlichenfalls sehr rasch zu deckenden Bedarfs an weiteren Räumlichkeiten‹ zur Versorgung von mit dem Coronavirus Sars-CoV-2 infizierten oder möglicherweise infizierten Personen werden im notwendigen Umfang und zeitlich befristet Abweichungen von bauplanungsrechtlichen Vorgaben und Standards des Baugesetzbuchs ermöglicht. Damit soll einem akuten Bedarf in der gebotenen Eile Rechnung getragen werden können.«
Zusammengefasst bedeuten diese Verordnungen, Gesetze und Appelle, dass im Zuge der Coronabetroffenheit seit Mitte, spätestens Ende März
- keine Mieterhöhungen mehr stattfinden sollten, weder bei der SAGA noch der übrigen Wohnungswirtschaft;
- Stundungs-, Kündigungs- und Räumungsverfahren sowie Sperren aller Art ausgesetzt sein dürften;
- Einkommensverluste und Zahlungsprobleme für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten in Hamburg durch die Übernahme der Mietkosten staatlich ausgeglichen werden können;
- säumige Mietzahlungen auf Bundesebene keineswegs aufgehoben, sondern nur – spätestens bis zum 30.6.2022 – aufgeschoben sind und mit bis zu 4% verzinst werden können.
3. Die realen Wohnungsprobleme von Betroffenen der Coronakrise
Es gibt Hinweise, dass private Hauseigentümer_innen auch in diesen Wochen nicht auf Mieterhöhungen verzichten. Doch die »Hamburger Morgenpost« berichtete am 25.4. vermutlich auch über einen Einzelfall: die Verwaltungsfirma Gladigau Immobilien und einige mit ihr verbundene, anonyme Eigentümer_innen, die ihren Mieter_innen in insgesamt 95 Wohnungen die Miete im Mai erlassen würden (für einige Wohnungen galt das wohl schon vorher).
Die SAGA hat bis Ende März 2020 allmonatlich Mieterhöhungsverlangen jeweils an einige tausend ihrer Mieter_innen verschickt. Die im Januar verschickten Erhöhungen sollen bestehen bleiben, die ab Februar verschickten Erhöhungen sollen vorerst bis Anfang Juli ausgesetzt werden. Die SAGA plant in diesem Jahr noch für 1.800 Wohnungen die Mieten mit Wirkung ab Oktober 2020 zu erhöhen.19
Per Pressemitteilung vom 17.4. hat der »Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen« (VNW) für seine 383 Wohnungsgenossenschaften und -gesellschaften mit rund 738.000 Wohnungen und ca. 1,5 Mio. Mieter_innen in Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern erklärt, dass bisher nur »in 2.490 Fällen die Wohnungsmieten als Folge der Corona-Pandemie ausgefallen« seien. Auf der Basis einer Umfrage unter 1.003 Mieter_innen bezifferte »Haus & Grund« genau eine Woche später den Anteil der Mieter_innen, die wegen der Coronakrise ihre Miete nicht mehr zahlen könnten, mit 6,9%; 17,6% der Befragten könnten »noch nicht abschätzen, ob sie ihre Miete weiterhin zahlen können«. Am 14.5. teilte der VNW in einer Pressemitteilung mit, dass vier von fünf der angeschlossenen Unternehmen »wegen der Corona-Pandemie in ihrem Geschäftsbetrieb beeinträchtigt« seien, vor allem mit Blick auf Verzögerungen bei Bauvorhaben.
Laut bundesweitem Wohn-Indexwert sind die Neuvertragsmieten in Hamburg im I. Quartal 2020 gegenüber dem Vorjahresquartal um 2,6% auf 10,70 €/qm gestiegen (im Bundesdurchschnitt um 0,6%, in Berlin minus 1,9%). So das Ergebnis des Instituts »Forschung+Beratung« (F+B) laut Pressemitteilung vom 27.4. Wegen des knappen Erhebungszeitraumes (I. Quartal) ist die Untersuchung hinsichtlich der Auswirkungen der Coronakrise ab Mitte März sicher mit Vorbehalt zu betrachten: Von der 10. Kalenderwoche/KW (2. bis 8.3.) bis zur 1. KW (6. bis 12.4.) nahm die Zahl der neu annoncierten Mietwohnungen signifikant um 38% ab. Im Zeitraum 10. KW bis zur 16. KW (13. bis 19.4.) blieben die Durchschnittsmieten neu angebotener Mietwohnungen weitestgehend gleich, mit einem kleinen Ausschlag nach unten (in Hamburg von 14,70 €/qm in der 10. KW auf 14,46 €/qm in der 16. KW; im Durchschnitt der sieben Wochen waren es 14,51 €/qm). Von Anfang März bis Anfang Mai 2020 sind die Mieten in Hamburg im Schnitt um ein Prozent gestiegen.20 Zugleich haben wir es gerade in Hamburg weiter mit einem erheblichen Wohnungsmangel vor allem im günstigen Preissegment zu tun. Für den Hamburger Mietervereinschef Chychla (Mopo online, 15.4.2020) bleibt der »Mietmarkt extrem angespannt«. Ob insgesamt für 2020 ein leichter Anstieg der Mieten erwartet werden kann21 oder die Krise, gar eine anhaltende Rezession, für leicht sinkende Preise sorgt,22 bleibt gegenwärtig noch offen.
Der Senat weigerte sich im März/April beharrlich, massenhaft leerstehende Hotelzimmer zur temporären Unterbringung von Obdachlosen anzumieten. Was Rot-Grün offenbar nicht kann oder will, machte das Hamburger Unternehmen Reemtsma Cigarettenfabrik GmbH durch eine Großspende von 300.000 € zumindest für rund 250 Obdachlose möglich. Immerhin hat der Senat Ende März das Winternotprogramm als »Notunterbringungs- und Versorgungsprogramm« bis Ende Juli verlängert und um eine Notunterkunft für 50 Frauen erweitert. Auch sind weitere Duschmöglichkeiten in einem Schwimmbad geschaffen worden.
4. Alternative wohnungspolitische Forderungen
Grundsätzlich ist anzustreben, dass in der anhaltenden Krise (und unmittelbar danach) niemand sein Zuhause oder die wirtschaftliche Existenzgrundlage verlieren darf. Oberste Ziele linker Wohnungspolitik in der Coronakrise sollten daher sein,
- das Grund- und Menschenrecht auf Wohnen und die Sicherung des Wohnraumes einzufordern, genauer: auf eine eigene Wohnung, gerade in einer solchen Zeit der Pandemie, in der das Zuhause den sichersten Schutz vor einer Ansteckung bietet;
- Obdachlose kurzfristig sicher und individuell unterzubringen;
- Obdachlose und Wohnungslose, die in besonders engen Unterkünften leben, schnellstens zu verteilen mit vernünftigem Wohnraum zu versorgen;
- gefährdete Wohnungsmieter_innen kurz- und mittelfristig zu entlasten (Mietübernahme, Verzicht auf Mieterhöhungen, Stundung von Nebenkosten ) und grundsätzlich den Wohnungsverlust zu verhindern;
- bei der Finanzierung der Corona-Hilfspakete im Allgemeinen und der wohnungspolitischen Maßnahmen im Besonderen die Vermögenden und natürlich auch die Immobilienwirtschaft
Die im Abschnitt 3 gelieferten Erklärungen, auf Mieterhöhungen, Strom-, Gas- und Wassersperren, Stundungs-, Kündigungs- und Räumungsverfahren usw. in den Zeiten der Coronapandemie zu verzichten, sind positive Zeichen. Allerdings tauchen diesbezüglich zwei grundlegende Probleme auf: Zum einen sind mit diesen hehren Ansagen keine Prüfungen vor allem im privatwirtschaftlichen Bereich verbunden, die für eine komplette Durchsetzung z.B. beim Verzicht auf Mieterhöhungen Sorge tragen würden. Zum anderen, und dies dürfte in der nächsten Zeit noch viel bedeutender sein, sind die oben angeführten Maßnahmen grundsätzlich befristet und haben meist eine mehrmonatige Laufzeit, auch wenn es verschiedentlich heißt, diese unter Umständen zu verlängern. Vorübergehend eine Mieterhöhung auszusetzen und bestenfalls die Erhöhungssumme den Mieter_innen für einige Monate gutzuschreiben, wie es ausgerechnet die SAGA praktiziert, geht an den Problemen von tausenden Haushalten vorbei. Denn die finanziellen Engpässe und Folgen von massenhafter Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit, von mangelnden Aufträgen bei Soloselbständigen und massiven Umsatzverlusten bei Ladeninhaber_innen sind nicht mit dem (erklärten) Ende der Coronakrise aus der Welt geschafft, sondern sie werden sich über Wochen und Monate auftürmen und für nicht rückzahlbare Kosten- und Schuldenberge sorgen. Von daher:
- Für das ganze Jahr 2020 sollten sämtliche Vermieter_innen auf eine Mieterhöhung verzichten, allen voran die Im Bündnis für das Wohnen kann auf die private Wohnungswirtschaft eingewirkt werden, allerdings muss die Umsetzung auch kontrolliert werden.
- Kündigungen coronabetroffener, in finanzielle Schwierigkeiten geratener Wohn- und Gewerbemieter_innen sollen mindestens bis Jahresende 2020 grundsätzlich unterbleiben, im Einzelfall bis zur Überwindung der prekären
- Mit dem Deutschen Mieterbund ist auf Bundesebene zu fordern, dass die Nachzahlung ausgefallener Mieten vor Juni 2022 nicht nur vor einer fristlosen, sondern auch vor einer ordentlichen Kündigung schützt. Verzugszinsen sollen nicht erhoben werden, der Kündigungszeitraum auf mindestens sechs, besser zwölf Monate verlängert
- Wichtig wäre für die in finanzielle Bredouillen geratenen Mieter_innen von Wohnraum oder Gewerbeflächen die Möglichkeit zu schaffen, auch längerfristig auf zinsfreie Kredite zurückgreifen zu können, um daraus nicht zuletzt sich anhäufende Miet- und Nebenkosten bestreiten zu können. Vonnöten sind ein Moratorium für Hypothekenzahlungen für selbstnutzende Wohnungseigentümer_innen und bei Bedarf zinslose Überbrückungskredite, nicht zuletzt für Wohnungsgenossenschaften, die ihre Kredite corona- bzw. mietausfallbedingt nicht mehr bedienen können oder sonstwie in Zahlungsschwierigkeiten geraten.
- Infolge der Coronapandemie entstandene Probleme (Kurzarbeit, Arbeitslosigkeit) und Einkommensverluste sollen hinsichtlich der Sicherung des Wohnraumes dahingehend gelöst werden, dass etwaige Mietschulden erlassen bzw. auch über einen längeren Zeitraum als sechs Monate hinaus übernommen werden. Vergleichbares muss auch für Strom-, Gas- und Wasserrechnungen gelten.
- Auch für kleine, inhabergeführte Läden und für Soloselbständige muss die bisher im Rahmen der Coronasoforthilfe gewährte Unterstützung verlängert aufgestockt werden, um die wirtschaftliche Existenz dieser Menschen und damit letztlich auch ihre Wohnung zu sichern.
Besonders betroffene gesellschaftliche Gruppen bedürfen in Krisenzeiten des besonderen Schutzes. Dies gilt für alle diejenigen, die entweder gänzlich ohne ein eigenes Zuhause auskommen oder in eng gedrängten Sammelunterkünften wohnen müssen. Die wichtigsten Forderungen seien hier nur kurz noch einmal erwähnt:
- Obdach- und Wohnungslose sollen schnellstens in (leeren) Wohnungen untergebracht werden!
- Sammelunterkünfte sind schnellstmöglich aufzulösen!
- Leerstehende Wohnungen und illegal genutzte »Ferienwohnungen« sollen im Hinblick auf deren Zweckentfremdung und die allgemeine Notlage akquiriert
Die Freie und Hansestadt Hamburg muss alles tun, einem etwaigen Rückgang der Bautätigkeit entgegenzuwirken und die Anzahl sowie den Anteil der Sozialwohnungen – vorrangig der SAGA und der Genossenschaften – sukzessive auszubauen. Mietpreis- und Belegungsbindungen sind nachhaltig auszudehnen, um den anwachsenden Anteil an Haushalten mit geringem Einkommen dauerhaft mit bezahlbarem Wohnraum zu versorgen. Dem anhaltenden Mietenwahnsinn ist mit einem Mietendeckel Einhalt zu bieten, wie es Berlin seit einigen Monaten erfolgreich vormacht.
Die entscheidende Frage der weiteren Zukunft wird sein, wer denn die Kosten für die enormen Hilfs- und Unterstützungsprogramme zahlen wird. Zunächst einmal ist die gegenwärtige Krise ein Lehrbeispiel dafür, dass die sogenannte Schuldenbremse aus der Hamburgischen Landesverfassung wieder verschwinden muss, sie behindert allgemein die nötigen öffentlichen Investitionen, erst recht in Zeiten der Krise. Die Übernahme von coronabedingt entstandenen Mietschulden beim Wohnraum sollen nicht alleine vom Staat, also von uns Steuerzahler_innen, geschultert werden. Vielmehr müssen auch die Vermögenden mit einer Sonderabgabe und die in den letzten Jahren üppige Gewinne verzeichnende Wohnungswirtschaft herangezogen werden. Zu begrüßen ist die Initiative von 157 Wissenschaftler_innen, die Ende März in ihrem Aufruf »Immobilienwirtschaft an den Kosten der Corona-Krise beteiligen«23 den Vorschlag unterbreitet haben, ein sofortiges Moratorium von Kündigungen, Zwangsräumungen, Mieterhöhungen, Energieund Wassersperren für Wohn- und Gewerbemieter_innen zu verhängen und für einen von der Immobilienwirtschaft gespeisten Hilfsfonds für in Not geratene Vermieter_innen zu unterstützen.
Dieser Artikel wurde für den aktuellen BürgerInnenbrief von Heike Sudmann und Sabine Boeddinghaus geschrieben. Alle BürgerInnenbriefe finden Sie auf dieser Seite. Wenn Sie den monatlich erscheinenden BürgerInnenbrief abonnieren wollen, schreiben Sie eine E-Mail an Heike.Sudmann@linksfraktion-hamburg.de.
- Senatsmitteilung vom 17.5.2020
- F & w fördern und wohnen AöR (Hrsg.): Pandemieplan. Hamburg, März 2020. S. 11.
- Die Welt online vom 14.4.2020.
- NDR vom 27.4.2020.
- NDR Nord online vom 6.5.2020
- Joachim Bischoff/Bernhard Müller: »The Great Lockdown«. In: Sozialismus.de, Hamburg, Nr. 5/2020, S. 7 u. 9.
- NDR vom 8.4.2020.
- Twittermeldung von Andreas Dressel vom 4.5.2020.
- Pressemitteilung der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation vom 18.5.2020: www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/13920902/2020-05-18-bw-vi-corona-schutzschirm/
- Hamburger Abendblatt vom 2./3.5.2020.
- NDR vom 30.4.2020.
- Hamburger Abendblatt vom 25./26.4.2020.
- Hamburger Morgenpost vom 30.4.2020.
- NDR vom 14.5.2020.
- Pressemitteilung des Bundesfinanzministeriums vom 23.4.2020.
- Hamburger Morgenpost vom 12.5.2020.
- Hamburger Abendblatt vom 2./3.5.2020.
- Die Belege für die nachfolgenden Ausführungen sind meinen Papieren »Auswirkungen und Forderungen im Bereich Wohnen« vom 6.4.2020 sowie der Materialiensammlung »Zur Wohnungspolitik in der Coronakrise« vom 5.5.2020 zu entnehmen.
- Laut Senatsantwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion vom 15.5.2020 (Drs. 22/190).
- Hamburger Abendblatt vom 14.5.2020.
- Hamburger Morgenpost online vom 15.4.2020.
- Der Spiegel online vom 20.4.2020.
- https://zeitschrift-suburban.de/sys/index.php/suburban/announcement/view/72