“Hamburg Werbefrei”: Gut, dass die Bürger*innen jetzt das Wort haben

Das Hamburgische Verfassungsgericht hat heute der Volksinitiative „Hamburg Werbefrei“ in nahezu allen Punkten Recht gegeben. Das Volksbegehren sei grundsätzlich mit höherrangigem Recht vereinbar und inhaltlich nachvollziehbar, urteilten die Richter*innen. Auch das Haushaltsrecht der Bürgerschaft werde, anders als der Senat argumentiert hatte, nicht wesentlich beeinträchtigt. Lediglich in einem Punkt muss die Initiative nachkorrigieren: beim Bestandsschutz für bestehende Anlagen.

Not for Sale – Öffentlicher Raum für immer mehr Werbung. Oben: Frauen und Arbeit Wandbild Nähe Fischmarkt.

Dazu Heike Sudmann, verkehrspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft: “Dieses Urteil ist eine gute Nachricht für alle Bürger*innen dieser Stadt. Denn jetzt haben sie es in der Hand, zu entscheiden, wie sie den öffentlichen Raum künftig gestalten wollen. Sollen wirklich immer mehr Werbemonitore an den Straßen und Plätzen aufgestellt werden? Die eigentlich niemandem nützen außer den Werbetreibenden? Die aber andererseits viele Menschen massiv stören? Wir als LINKE finden, dass die Entscheidung darüber in die Hände der Bürger*innen gehört und nicht in die von wenigen Werbeagenturen und Konzernen. Wir gratulieren der Initiative deshalb zu ihrem Erfolg vor Gericht, wünschen ihr weiterhin alles Gute und werden das Volksbegehren im kommenden Jahr selbstverständlich unterstützen. Denn unsere Stadt ist zu schön, um sie mit immer mehr elektronisch optimierter Konsumwerbung zuzupflastern.”

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