E-Scooter: Rot-Grün setzt kurz vor der Wahl vier Jahre alten Linken-Antrag um

Nach Gesprächen mit den Anbieter*innen von E-Scootern und Sharing-Bikes hat der Hamburger Senat einen Rahmenvertrag abgeschlossen, in dem die Bereitstellung dieser Fahrzeuge als gebührenpflichtige Sondernutzung eingestuft wird. Damit soll das wilde Abstellen der E-Scooter endlich beendet werden. Schon 2021 hatte die Fraktion Die Linke genau das in der Bürgerschaft beantragt (Drs. 22/5736)– SPD und Grüne hatten seinerzeit noch dagegen gestimmt.

Heike Sudmann, verkehrspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft: „Gewerblich vermietete Fahrzeuge als ‚Gemeingebrauch‘ im öffentlichen Raum zu definieren war von Anfang an ein Fehler. Die Linke hat den Senat deshalb schon vor vier Jahren mit Verweis auf andere Städte aufgefordert, E-Scooter als Sondernutzung mit entsprechenden Gebühren einzustufen. Schön, dass der Senat dem jetzt endlich folgt – kurz vor der Bürgerschaftswahl. Sollten die neuen Regelungen keine Verbesserung der untragbaren Situationen auf Fußwegen bringen, ist über ein Verbot der E-Scooter nachzudenken.“

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert