Urteil zur A26-Ost: Ein guter Tag für die Umwelt und die Menschen in Moorburg

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass der Planfeststellungsbeschluss für die A26-Ost rechtswidrig ist und in dieser Form nicht fortgesetzt werden kann. Geklagt hatten mehrere Umweltverbände wie der NABU.Dazu Heike Sudmann, verkehrspolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke in der Hamburgischen Bürgerschaft: „Das Bundesverwaltungsgericht hat bestätigt, was Umweltverbände und engagierte Bürger*innen vor Ort seit Jahren kritisieren. Bei dem Autobahnprojekt A26-Ost werden die negativen Umweltauswirkungen nicht berücksichtigt. Deshalb ist das heute ein guter Tag für die Umwelt und für die Menschen in Moorburg, Harburg und Wilhelmsburg.“

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