Heute wird das einsturzgefährdete Hinterhaus der Holstenstraße 197 abgerissen. Die Bewohner*innen mussten im Juli fluchtartig das Haus verlassen, ihr Hab und Gut lässt sich kaum noch aus dem Gebäude bzw. dem Schutt bergen. Dazu Heike Sudmann, wohnungspolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke in der Hamburgischen Bürgerschaft:
„Der runtergerockte Zustand des Wohnhauses lässt nur den Schluss zu, dass der Eigentümer sich jahrelang nicht um die Instandhaltung gekümmert, aber munter die Miete einkassiert hat. Nicht umsonst steht im Grundgesetz, dass Eigentum verpflichtet. Die Mieter*innen verlieren nicht nur ihre Wohnung, sondern auch ihr Hab und Gut, persönlich wertvolle und unersetzbare Gegenstände. Der Eigentümer steht rechtlich und auch moralisch in der Pflicht, den Mieter*innen sämtliche Schäden und Mehrkosten zu erstatten, Ersatzwohnraum zu suchen und die Wohnungen in der Holstenstraße wieder aufzubauen. Und zwar nicht als Luxuswohnungen – sollte er darauf spekuliert haben – sondern als günstigen Wohnraum für die jetzigen Mieter*innen. Ich finde, dass auch rechtliche Konsequenzen geprüft werden müssen, falls der Eigentümer wissentlich das Leben seiner Mieter*innen durch Nichtstun gefährdet hat. Wer sich als Eigentümer so verhält, ist in vollem Umfang zur Verantwortung zu ziehen.“
