Die Finanzierung des Bahnhofsneubaus am Diebsteich ist in eine schwere Schieflage geraten. Das geht aus einer Anfrage der Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag (siehe unten im Text) hervor. Demnach hat sich die Bundesregierung auf die im Jahr 2017 zugesagten 251 Mio. Euro Bundesmittel als Obergrenze für eine Finanzierung des Bahnhofsneubaus festgelegt. Weil die voraussichtlichen Baukosten seitdem aber massiv angestiegen sind – und wohl noch weiter steigen werden – tut sich eine wachsende Finanzierungslücke auf. Die 251 Mio. Euro entsprechen dem Betrag, der für Sanierungsmaßnahmen am jetzigen Bahnhof Altona erforderlich wäre. Die einzig bekannte Kostenschätzung für den Neubau des Bahnhofs Altona/Diebsteich aus dem Jahr 2013 beläuft sich auf 360 Mio. Euro.
“Die Deckelung der Bundesmittel bringt die Bahn in Bedrängnis, denn den Rest muss sie selbst bezahlen. Mehr als die Hälfte der Bundesmittel geht allein für die steigenden Baukosten seit 2013 drauf”, sagt Heike Sudmann, verkehrspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft.
Im Verkehrsausschuss der Bürgerschaft hatte die Bahn selbst von einer jährlichen Steigerung der Baukosten in Höhe von 5 bis 7 Prozent gesprochen. Setze man lediglich 5 Prozent an, ergebe sich bereits jetzt eine Bausumme von 506 Mio. Euro, rechnet Sudmann vor: “Da bisher noch jedes Großprojekt den Kostenrahmen überschritten hat, werden da noch einige Millionen dazu kommen. Angesichts der Finanzprobleme der Bahn stellt sich die Frage, ob der neue Bahnhof überhaupt noch finanziert werden kann.”
Sabine Leidig, bahnpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag ergänzt: “Hier wird eine Viertelmilliarde an Steuermitteln, die eigentlich dringend für die Instandhaltung des Bahnnetzes benötigt wird, für die Verschlechterung eines Bahnhofs mit wackeliger Finanzierung ausgegeben – was für eine skandalöse Verschwendung!”
Dokumentation: Schriftliche Frage, Bundestag, MdB Sabine Leidig (DIE LINKE.), 7.12.2020
Ihre Frage Nr. 564/ November:
Wie hoch ist für die geplante Verlagerung des Bahnhofs Hamburg Altona die
vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur mit Schreiben vom 17. Januar 2017 (Az. LA 13/5142. 2/2-806/2750970) gegenüber der Deutschen Bahn AG als zulässig zugesagte Obergrenze für die Verwendung von LuFV-Mitteln und inwiefern wurde diese Zusage seither modifiziert?
beantworte ich wie folgt:
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)
sagte eine Obergrenze für die Inanspruchnahme von Bundesmitteln der
Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung bei der Verlagerung der
Verkehrsstation Altona in Höhe von 250,7 Mio. Euro zu. Daran hält das
BMVI fest.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben gedient zu haben, und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Enak Ferlemann, Parlamentarischer Staatssekretär Beauftragter der Bundesregierung für den Schienenverkehr