Im Planungsausschuss der Bezirksversammlung Altona wurde gestern der Entwurf des städtebaulichen Vertrags zwischen dem Bezirksamt und dem derzeitigen Eigentümer des Holstenareals, dem Projektentwickler Consus, vorgestellt. Danach sollen von den über 1.200 geplanten Wohnungen 365 geförderte Wohnungen sein (30 Jahre Bindung), 50 Wohnungen haben eine gedeckelte Miete von 12,90 Euro pro Quadratmeter nettokalt und weitere 50 Wohnungen haben eine gedeckelte Miete zu 14,90 Euro. Daneben entstehen 235 freifinanzierte Wohnungen, 370 Eigentumswohnungen sowie 170 Wohnungen für Baugemeinschaften. Laut Informationen der „Zeit“ soll die Kaltmiete für die freifinanzierten Wohnungen bei 23 Euro liegen.
Dazu Heike Sudmann, stadtentwicklungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft: „Ohne Not hat der Senat vor Jahren auf das Vorkaufsrecht beim Holstenareal verzichtet und damit Tür und Tor für die Grundstücksspekulation geöffnet. 700 sauteure Wohnungen und eine Verdichtung, die nur für den Investor gut ist – dieser Vertrag ist weder ein Kompromiss noch ein Erfolg. Es ist eine Bankrotterklärung der Stadt“. Spätestens nach dem ersten Weiterverkauf des Grundstücks hätte der Senat aus Sicht der Linksfraktion mit Hilfe des Baugesetzbuches Weiterverkäufe genehmigungspflichtig machen können (§ 165 BauGB in Verbindung mit § 144 BauBG). Mit Hilfe dieser Maßnahme wäre dann der Verkaufspreis nicht von 150 Mio. Euro auf 320 Mio. Euro innerhalb von vier Jahren gestiegen. Und jetzt soll auch noch das letzte Druckmittel – nämlich kein Plan- und Baurecht für die Spekulant:innen zu schaffen – aus der Hand gegeben werden.
Heike Sudmann: „Der Senat muss die Notbremse ziehen und aussteigen. Es darf keinen Vertrag und keinen Bebauungsplan geben, mit dem die Spekulant:innen auch noch belohnt werden. Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende“.
Ein Gedanke zu „Holstenquartier: Spekulation darf nicht noch belohnt werden!“
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