Schiller-Oper: Enteignung zum Schutz des Denkmals prüfen

Die Stadt Hamburg hat sich um ihre historische Substanz viel zu selten gekümmert. Viele geschichtsträchtige Orte wurden für neue, oft sehr gleichförmige Gebäude geopfert. Die Schiller-Oper ist markant und ein Stück Hamburger Geschichte. Nun ist auch sie in akuter Gefahr. Daher fordert die Linksfraktion in einem Antrag in der morgigen Bürgerschaftssitzung den Senat auf, die Enteignung der Eigentümerin dieses einzigartigen Gebäudes zu prüfen.

  • Der Antrag „Enteignung der Eigentümerin der Schiller-Oper prüfen ist“ hier als PDF online.

1891 als Zirkus Busch eröffnet, wurde das Gebäude bis 1932 zur Schiller-Oper umgebaut. In den Anbauten entstand ein Hotel, das Foyer wurde zunächst als Restaurant und zuletzt als Club genutzt. Seit 2006 steht der Komplex leer. Nachdem das Denkmalschutzamt 1998 angekündigt hatte, die Schiller-Oper unter Denkmalschutz zu stellen, geschah dies erst 2012.

Die neue Eigentümerin spekulierte 2014 auf eine Abrissgenehmigung für das Denkmal. Dazu Heike Sudmann, stadtentwicklungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft: „Per Gutachten und Stellungnahmen versuchte die Eigentümerin, dem Bauwerk die Standsicherheit und den Denkmalwert abzusprechen und den Abriss mit fehlender Wirtschaftlichkeit und dem öffentlichen Interesse am Wohnungsbau zu begründen.“ Die Stadt ist dieser Argumentation nicht gefolgt und das Denkmalschutzamt hat 2017 einen Antrag auf Abriss der Schiller-Oper zur Neubebauung des Areals abgelehnt. Leider ist sonst nicht viel passiert.

Norbert Hackbusch, kulturpolitischer Sprecher der Linksfraktion: „Wenn die Eigentümerin ihrer Pflicht zum Erhalt des Denkmals nicht nachkommt, muss die Stadt das öffentliche Interesse nun endlich durchsetzen – notfalls auch mit einer Enteignung. Statt sich weiterhin von der Dame auf der Nase herumtanzen zu lassen, muss die Stadt durchgreifen und für die Sicherung des bedeutenden Bauwerks sorgen.“

Unser Antrag hängt dieser Pressemitteilung an.