Holstenareal: Vorkaufsrecht nutzen, Spekulation beenden, günstige Wohnungen bauen

Kleine Lichtblicke für das Holstenareal: Bei einem Weiterverkauf des Geländes hat die Stadt ein Vorkaufsrecht zum Verkehrswert – auch bei einem Share Deal oder Asset Deal. Das ergibt eine Anfrage der Linksfraktion an den Hamburger Senat. Positiv ist auch die Klarstellung, dass die wundersame Vermehrung der Baumasse in der Verkaufsausschreibung weder dem Bebauungsplanentwurf noch dem städtebaulichen Vertrag entspricht.

Seit 2019 hat die Stadt ein Vorkaufsrecht für das Holstenareal. Da nicht irgendwelche Mondpreise, sondern der Verkehrswert zugrunde gelegt wird, kann und muss die Stadt das Holstenareal kaufen. Dann hat die Spekulation hier endlich ein Ende. Und die Stadt bekommt ein strategisch wichtiges Grundstück für ihre Bodenvorratspolitik“, sagt Heike Sudmann, stadtentwicklungspolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke in der Hamburgischen Bürgerschaft.

Für die Altonaer Bezirksfraktion Die Linke erklärt deren Abgeordnete im Stadtentwicklungsausschuss Altona, Andrea Benkert: „Die hohe Dichte des Bebauungsplanentwurfs diente einzig und allein der Steigerung des Verkaufspreises. Dafür wurde die Verschattung von Wohnungen ebenso in Kauf genommen wie viel zu wenige Frei- und Grünflächen. Statt alles für die Investor*innen zu tun, muss es jetzt endlich um eine gute, sozial- und klimaverträgliche Bebauung geben. Teure Wohnungen gibt es bereits viel zu viele in Altona und Hamburg.“

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